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Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten & Batterien

Als Fachhändler für Hausgeräte liegt uns der Schutz von Umwelt und Ressourcen am Herzen. Im Folgenden informieren wir Sie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Batterien und Akkumulatoren gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und der Verordnung (EU) 2023/1542.


1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) zu erfassen ist. Elektroaltgeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

Rückgabe- und Sammelstellen

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoffhöfe oder Recyclinghöfe Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde) abgeben.

Entnahme von Batterien, Akkus und Lampen

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Altgerät zu trennen und getrennt zu entsorgen.

Eigenverantwortliche Löschung personenbezogener Daten

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (z. B. bei vernetzten Hausgeräten oder smarten Steuerungseinheiten) vor der Abgabe eigenverantwortlich Sorge tragen müssen.

Hinweise zur Abfallvermeidung

Nach den Vorgaben der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Bei Elektro- und Elektronikgeräten bedeutet dies insbesondere die Verlängerung der Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Weitergabe funktionstüchtiger Geräte an Dritte. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abfallvermeidungsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt: BMUV Abfallvermeidungsprogramm.


2. Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkus (BattDG & EU-Batterieverordnung)

Im Lieferumfang einiger unserer Geräte können sich Batterien oder Akkumulatoren befinden (z. B. zur Fernbedienung oder internen Speicherpufferung). Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Geräte informieren wir Sie gemäß dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sowie der Verordnung (EU) 2023/1542 über Folgendes:

Rückgabepflicht von Altbatterien

Sie sind als Endnutzer gesetzlich zur getrennten Rückgabe von Altbatterien und Altakkumulatoren verpflichtet. Altbatterien dürfen keinesfalls über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie können gebrauchte Batterien und Akkumulatoren unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Wertstoffhöfe) oder überall dort abgeben, wo Batterien der entsprechenden Art im Handel vertrieben werden.

Bedeutung des Batterie-Symbols und chemische Schadstoffbezeichnungen

Pb • Cd • Hg

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkumulatoren nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Enthalten Batterien Schadstoffe, die über den gesetzlichen Grenzwerten liegen, sind sie zusätzlich mit den chemischen Symbolen der jeweiligen Metalle gekennzeichnet:

  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Besondere Hinweise für lithiumhaltige Batterien (Brandschutz)

Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren (z. B. Lithium-Ionen-Akkus) besteht bei unsachgemäßer Handhabung oder Beschädigung eine erhöhte Brand- und Kurzschlussgefahr. Bitte kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien vor der Abgabe an einer Sammelstelle die Pole mit nichtleitendem Klebeband ab, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden. Beschädigte oder verformte Batterien dürfen keinesfalls über den normalen Sammelbehälter entsorgt werden, sondern sind bei den Problemstoffsammelstellen der Wertstoffhöfe abzugeben.